Häufigkeit:
Jährlich
Die aktuellen Bögen, Unterlagen und Infos findest du weiter unten unter Formulare!
Um einen guten Übergang für die Kinder von der Kindertageseinrichtung in die Schule zu ermöglichen, soll eine Kooperation zwischen Kita und Schule angestrebt werden. Den Eltern der 4 ½-jährigen Kinder, die gemäß HmbSG zum Vorstellungsgespräch in die Schule eingeladen werden, wird bis Mitte Dezember eines Jahres vor dem Vorstellungsgespräch in der Schule ein Entwicklungsgespräch und Beratung seitens der Kindertageseinrichtung angeboten. In Vorbereitung dieses Gesprächs, erstellt die Tageseinrichtung einen Bericht, in dem der Entwicklungsstand des Kindes schriftlich dokumentiert ist. Dieser Bericht enthält Einschätzungen zur körperlich/motorischen und kognitiven Entwicklung, zur Entwicklung des Sozialverhaltens, zu den Sprachkompetenzen in der deutschen Sprache und zur allgemeinen sprachlichen Entwicklung. Es werden Aussagen über besondere Begabungen, Stärken und Vorlieben des Kindes getroffen. Bei Bedarf wird erläutert, welche individuell abgestimmten Fördermaßnahmen für das einzelne Kind in den 1 ½ Jahren bis Schulbeginn vorgesehen sind. Nach Möglichkeit sollen ein paar Monate vor Schulbeginn zukünftige Klassenlehrer/innen in die Kita zur Vorstellung und näheren Betrachtung eingeladen werden. Weiterhin soll ein Informationsgespräch für die Eltern zum Thema Übergang in die Grundschule stattfinden.
Bitte verwendet immer die Aktuellen Bögen und keine aus den vorherigen Jahren!
Aktualisierung 2024
Anstelle der bisher bekannten Einschätzung der mathematischen Kompetenzen des Kindes anhand eines Gesamt-Eindrucks in der Kategorie der „Sachkompetenzen“, wurden nun einzelne Items zur konkreten Einschätzung mathematischer Grundkompetenzen eingeführt. Anders als in den beiden Vorjahren sind diese Items in diesem Jahr zum ersten Mal verbindlich zu verwenden und nicht nur als Option neben der bekannten Gesamteinschätzung vorhanden.
Sprachförderung in der Kita bei ausgeprägtem Sprachförderbedarf
Wird im Vorstellungsverfahren ein ausgeprägter Sprachförderbedarf festgestellt, muss Sprachförderung stattfinden. Diese ist auch unter bestimmten Bedingungen in der Kita möglich, was im Sinne des Kindes eine tolle Möglichkeit ist, da die Kita an bisherige Sprachentwicklungsprozesse des Kindes anknüpfen kann.
Grundsätzlich wird bei einem ausgeprägten Sprachförderbedarf von einem Besuch einer Vorschulklasse in der Grundschule ausgegangen, weshalb die Eltern einen Antrag bei der listenführenden Grundschule stellen müssen, um weiter in der Kita betreut werden zu können. Das Antragsformular ist bei den Formularen zu finden.
Grundsätzlich ist es möglich das Kind weiterhin in der Kita betreuen zu lassen (Stichwort Wahlfreiheit). Diese Möglichkeit ist allerdings eingeschränkt, wenn das Kind über einen 5-Stunden Kita Platz verfügt. In dem Fall müsste das Kind, um weiterhin in der Kita bleiben zu können, entweder eine zusätzliche Förderung an zwei Nachmittagen in der Schule wahrnehmen, oder der Kita-Gutschein müsste auf 6 Stunden erweitert werden, was in diesem Fall für die Eltern nicht mehr beitragsfrei ist, da für die zusätzlichen Kosten selbst aufgekommen werden muss. Sollte einer der beiden Optionen gewählt werden, muss der Antrag bei der listenführenden Schule gestellt werden.
Verfügt das Kind über eine Betreuungszeit von 6 (oder mehr) Stunden, kann die Betreuung in der Kita stattfinden. Auch hier muss ein Antrag der Eltern gestellt werden.
Sollte ein Kind zum Zeitpunkt der Feststellung noch keine Kita besuchen, wird, wenn die Förderung in der Kita gewünscht ist, ein 6 Stunden Gutschein beitragsfrei ausgestellt (auch wenn eigentlich nur Anspruch auf einen 5 Stunden Gutschein bestünde). Das Kind kann dementsprechend bis zur Einschulung eine Kita besuchen.
Über die erste beschriebene Option (Kind besucht Kita, mit 5 Stunden Betreuungsanspruch) wird aktuell diskutiert. Zwecks der Wahlfreiheit setzen wir uns ein, dass die Gutscheine im beschriebenen Fall auf 6 Standen erhöht werden, und somit eine Weiterbetreuung in der Kita ohne die Bedingungen möglich ist, zumal es willkürlich erscheint, dass ein Kind welches vorher noch keine Kita besucht hat, in jedem Fall Anspruch auf einen 6-Stunden-Gutschein hat.
Grundlagen
- § 9 LRV [2018]
- Informationen zum erweiterten Angebote zur Spachförderung in der Kita bei Sprachförderbedarf
Formulare
Anschreiben und Bögen
Kita-Anschreiben 2024
Bearbeitbarer Bogen A
Bearbeitbarer Bogen B
Terminplanung 2024/25
Einwilligung Eltern
Informationen für die Eltern
Informationen zur Sprachförderung bei ausgeprägtem Sprachförderbedarf in der Kita
Link zum Download der Erhebungsbögen in unterschiedlichen Sprachen
Hinweise
Hinweise zu den Instrumenten 2024
Hinweise zu den Mathe-Items 2024
Anmeldebogen für das Seminarangebot des LI