Zum 15.02.2023 wurden die Kita-Richtlinien zum Betrieb einer Kita geändert und konkretisiert. Wie bisher, muss jede Kita eine Außenfläche von mindestens 6qm pro Kind direkt an der Kita vorweisen können.
Die Nutzung einer externen Außenspielfläche ist nur für Kinder im Elementarbereich zulässig, für Krippenkinder explizit nicht. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde durch die Sozialbehörde und BUKEA neu aufgelegt und wird durch die Kita-Aufsicht geleitet.
Nach Jahren des Stillstands und keinen Genehmigungen durch die Stadt, ermöglicht dies nun wieder gesonderte Anträge, jedoch unter erschwerenden und regulierenden Bedingungen. Das neue Antragsverfahren wurde ohne Beteiligung der Verbände und Anbieter entwickelt. Dabei gibt es noch eine Vielzahl offener Fragen bei der genauen Umsetzung und Kritikpunkte. Daher sind wir auf deine Erfahrungen angewiesen und möchten dich in dem Prozess beraten und unterstützen. Melde dich dazu unter info@kindermitte.org oder unter 040/726090.
Am 27.06.2023 fand eine öffentliche Ausschusssitzung zu dem Thema statt bei der ein paar unserer Fragen beantwortet wurden. Das Protokoll findet ihr hier!.
Wir haben die wichtigsten Infos und Fragen zum Antragsverfahren zusammengefasst:
Was sieht der Antragsprozess vor? – Kann ich meine Erfolgsaussichten vorher prüfen?
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Bezirksamt und kann vor dem Bauantrag gestellt werden. Sollte eine Genehmigung erfolgen, ist diese zunächst 9 Monate gültig.
Wir empfehlen euch die vorherige Beratung und den Austausch mit der zuständigen Kita-Aufsicht zu suchen. So lässt sich bereits über eine erste Einschätzung zu dem Vorhaben diskutieren.
Das Flussdiagramm gibt einen guten Überblick über den weiteren Prozess.
Was bedeutet die Prüfung einer alternativen Außenfläche?
Bevor du den Antrag auf Nutzung der öffentlichen Fläche stellen kannst, musst du prüfen, ob es nicht noch andere Möglichkeiten für eine passende Außenfläche gibt. Gibt es in der Nähe eine Fläche die du mieten und zu einem Spielplatz umbauen kannst oder lassen sich andere private Spielplätze finden, die man nach Absprache mitnutzen kann?
Dokumentiere bitte alle Prüfungen und Gespräche, die du dazu führst.
Welche Voraussetzung muss der entsprechende Spielplatz erfüllen?
Der Spielplatz darf nur 5 Gehminuten (ca. 300 Meter) entfernt liegen, für eine größere Entfernung von bis zu maximal 15 Gehminuten (800 m) ist eine Sondergenehmigung möglich. In letzterem Fall muss die Entfernung auch in den vorzuhaltenden Konzepten berücksichtigt werden.
Der Spielplatz muss zudem groß genug sein, um auch der Anzahl der Kinder gerecht zu werden.
„b) Bei Spielplätzen mit einer Gesamtgröße von kleiner gleich 3.000 m² sollten im Falle einer anteiligen Nutzung mindestens 60 Prozent rechnerisch ohne anteilige Nutzungsbelegung verbleiben.
c) Bei Spielplätzen mit einer Gesamtgröße von über 3.000 m² sollten im Fall einer anteiligen Nutzung mindestens 50 Prozent des benannten öffentlichen Spielplatzes rechnerisch ohne anteilige Nutzungsbelegung verbleiben.“
Sechs Quadratmeter sind auch hier pro Kind zu berücksichtigen.
Welche Konzepte muss ich einreichen?
Ein Sicherheits und ein Hygienekonzept müssen eingereicht werden. Was genau drin stehen muss, erklärt das Merkblatt. In der Ausgestaltung sollt ihr auf eure Erfahrungen mit Ausflügen zurückgreifen.
Hinweis für Mitglieder: Beratung zu den Konzepten erhältst du auch in der Fachberatung.
Wie prüft die Sozialbehörde ein „öffentliches Interesse“?
Das ist für uns in großen Teilen auch noch eine offene Frage. Die Sozialbehörde wird ein Verfahren anwenden, das sich dem Verfahren zur Wohnraumumnutzung ähnelt. Welche Kriterien, wie gewichtet und analysiert werden, bleibt aber ungewiss. Bindet uns bitte in den Antragsprozess mit ein, damit wir gemeinsam Erfahrungen sammeln können. Melde dich dazu unter info@kindermitte.org.
Wie stehen meine Aussichten auf Genehmigung der Sondernutzung?
Hier lässt sich keine einfache pauschale Antwort finden. Die Erfolgsaussichten hängen von der Lage der Kita, deren Größe und auch Angebot (EGH, Öffnungszeiten, Angebot an 5-Stunden-Gutschein) ab. In besonderem Maße hängt es aber auch von den jeweiligen Spielplätzen und deren Beschaffenheit ab.
Wir unterstützen dich in der Beantragung und Prozess der Genehmigung.
Wie kann ich mein zu erwartendes Entgelt berechnen?
Der bisherige Berechnungsweg greift auf den Bodenrichtwert der Kita und Instandhaltungspauschalen zurück.
Mitglieder finden eine passende Excel-Tabelle im internen Bereich.
Gilt diese Regelung auch für meine Bestandskita?
Vorerst nein. Ob, wann oder unter welchen Bedingungen auch Kitas mit einer bestehenden Betriebserlaubnis in das System eingebunden werden sollen, steht noch nicht fest. Aus unserer Sicht erscheint uns dies nicht praktikabel und wir werden den Prozess kritisch begleiten.
Update: Ergebnisse aus der öffentlichen Ausschusssitzung am 27.06.23:
Aus der öffentlichen Anhörung ging hervor, dass Bestandskitas nicht damit rechnen müssen, dass sich ihre bisherigen Regelungen dadurch ändern. Auch bei einem Betreiberwechsel besteht keinen Grund, für eine Änderung. Lediglich wenn sich die Betreuungszahlen einer Kita immens erhöhen (im Beispiel der Behörde verdoppeln), kann die Regelung neu evaluiert werden.
Das Protokoll der Ausschusssitzung kannst du dir hier durchlesen.
Haben wir eine Frage vergessen? - Melde dich unter info@kindermitte.org!
Grundlagen