Kita-Handbuch

Gründung / Neueröffnung

Themen zum Einlesen:

Gründerplattform

Als Partner unterstützt Kindermitte die Gründerplattform, auf der Gründerinnen und Gründer durch die Themenbereiche Planung, Finanzierung, Businessplan und die eigentliche Gründung geführt werden. Die Nutzung der Gründerplattform ist nach einer Registrierung kostenlos. Für den Bereich der Kindertagesstätten bietet unser Mitglied Kati Schwendtke eine Vielzahl an Einblicken in die Entstehung ihrer Kita und bietet in Videos hilfreiche Tipps für deine Gründung.

Grundlagen

Betriebserlaubnis

Gemäß § 45 Absatz 1 SGB VIII benötigt jeder Träger einer Kita eine Betriebserlaubnis.
Der Prozess zur Erlangung der Betriebserlaubnis streckt sich über mehrere Etappen, die besondere Anforderungen benötigen.

➔ Räumlichkeiten. Hier muss die BASFI, Kita-Aufsicht und die Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes beteiligt werden. An dieser Stelle ist es sehr hilfreich, die Baufachliche Beratung der BASFI frühzeitig (vor dem Bauantrag) miteinzubeziehen.

Für den Bauantrag ist zusätzlich zu beachten, dass eine Berechnung der pädagogischen Fläche vorliegen muss.
Der Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis muss mind. 4 Wochen vor Eröffnung der Kita gestellt werden. Die Abnahme zu Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgt durch eine Begehung der Kita mit der Aufsichtsbehörde der BASFI. Nach positiver Abnahme erhalten Sie die Betriebserlaubnis.

Grundlagen

Landesrahmenvertrag

Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) treffen die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Hamburger Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach § 16 KibeG, die Qualitätsentwicklung nach § 17 KibeG und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung nach § 18 Abs. 1 KibeG.

Wer dem Kitagutscheinsystem beitreten will, muss den Landesrahmenvertrag akzeptieren und einhalten.

Grundlagen

Kita-Richtlinien

Die "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" regeln:

  • Allgemeine Bestimmungen (z.B. Raumbedarf, Anwendung von Gewalt)
  • Standort, Bau und Ausstattung (z.B. Sanitärräume, Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial)
  • Gesundheitsschutz und Hygiene (z.B.Infektionsschutz, Ernährung)
Grundlagen

Hamburger Bildungsempfehlungen

Die Hamburger Bildungsempfehlungen bilden den verbindlichen Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit in allen Hamburger Kindertageseinrichtungen.

Die Bildungsempfehlungen enthalten grundsätzliche Aussagen zum Bildungsverständnis und beschreiben mit praktischen Beispielen, wie die Lernprozesse der Kinder im Kita- Alltag, im gemeinsamen Spiel, in geplanten Projekten aber auch durch ein anregendes Umfeld gefördert werden können. Durch vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten lernen die Kinder die Welt in der sie leben zu begreifen, ihre Kompetenzen zu erweitern und sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Grundlagen

Antrag Spielplatznutzung

Zum 15.02.2023 wurden die Kita-Richtlinien zum Betrieb einer Kita geändert und konkretisiert. Wie bisher, muss jede Kita eine Außenfläche von mindestens 6qm pro Kind direkt an der Kita vorweisen können.
Die Nutzung einer externen Außenspielfläche ist nur für Kinder im Elementarbereich zulässig, für Krippenkinder explizit nicht. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde durch die Sozialbehörde und BUKEA neu aufgelegt und wird durch die Kita-Aufsicht geleitet.

Nach Jahren des Stillstands und keinen Genehmigungen durch die Stadt, ermöglicht dies nun wieder gesonderte Anträge, jedoch unter erschwerenden und regulierenden Bedingungen. Das neue Antragsverfahren wurde ohne Beteiligung der Verbände und Anbieter entwickelt. Dabei gibt es noch eine Vielzahl offener Fragen bei der genauen Umsetzung und Kritikpunkte. Daher sind wir auf deine Erfahrungen angewiesen und möchten dich in dem Prozess beraten und unterstützen. Melde dich dazu unter info@kindermitte.org oder unter 040/726090.

Am 27.06.2023 fand eine öffentliche Ausschusssitzung zu dem Thema statt bei der ein paar unserer Fragen beantwortet wurden. Das Protokoll findet ihr hier!.

Wir haben die wichtigsten Infos und Fragen zum Antragsverfahren zusammengefasst:

Was sieht der Antragsprozess vor? – Kann ich meine Erfolgsaussichten vorher prüfen?

Der Antrag erfolgt beim zuständigen Bezirksamt und kann vor dem Bauantrag gestellt werden. Sollte eine Genehmigung erfolgen, ist diese zunächst 9 Monate gültig.
Wir empfehlen euch die vorherige Beratung und den Austausch mit der zuständigen Kita-Aufsicht zu suchen. So lässt sich bereits über eine erste Einschätzung zu dem Vorhaben diskutieren.
Das Flussdiagramm gibt einen guten Überblick über den weiteren Prozess.

Was bedeutet die Prüfung einer alternativen Außenfläche?

Bevor du den Antrag auf Nutzung der öffentlichen Fläche stellen kannst, musst du prüfen, ob es nicht noch andere Möglichkeiten für eine passende Außenfläche gibt. Gibt es in der Nähe eine Fläche die du mieten und zu einem Spielplatz umbauen kannst oder lassen sich andere private Spielplätze finden, die man nach Absprache mitnutzen kann?
Dokumentiere bitte alle Prüfungen und Gespräche, die du dazu führst.

Welche Voraussetzung muss der entsprechende Spielplatz erfüllen?

Der Spielplatz darf nur 5 Gehminuten (ca. 300 Meter) entfernt liegen, für eine größere Entfernung von bis zu maximal 15 Gehminuten (800 m) ist eine Sondergenehmigung möglich. In letzterem Fall muss die Entfernung auch in den vorzuhaltenden Konzepten berücksichtigt werden.
Der Spielplatz muss zudem groß genug sein, um auch der Anzahl der Kinder gerecht zu werden.
b) Bei Spielplätzen mit einer Gesamtgröße von kleiner gleich 3.000 m² sollten im Falle einer anteiligen Nutzung mindestens 60 Prozent rechnerisch ohne anteilige Nutzungsbelegung verbleiben.
c) Bei Spielplätzen mit einer Gesamtgröße von über 3.000 m² sollten im Fall einer anteiligen Nutzung mindestens 50 Prozent des benannten öffentlichen Spielplatzes rechnerisch ohne anteilige Nutzungsbelegung verbleiben.

Sechs Quadratmeter sind auch hier pro Kind zu berücksichtigen.

Welche Konzepte muss ich einreichen?

Ein Sicherheits und ein Hygienekonzept müssen eingereicht werden. Was genau drin stehen muss, erklärt das Merkblatt. In der Ausgestaltung sollt ihr auf eure Erfahrungen mit Ausflügen zurückgreifen.

Hinweis für Mitglieder: Beratung zu den Konzepten erhältst du auch in der Fachberatung.

Wie prüft die Sozialbehörde ein „öffentliches Interesse“?

Das ist für uns in großen Teilen auch noch eine offene Frage. Die Sozialbehörde wird ein Verfahren anwenden, das sich dem Verfahren zur Wohnraumumnutzung ähnelt. Welche Kriterien, wie gewichtet und analysiert werden, bleibt aber ungewiss. Bindet uns bitte in den Antragsprozess mit ein, damit wir gemeinsam Erfahrungen sammeln können. Melde dich dazu unter info@kindermitte.org.

Wie stehen meine Aussichten auf Genehmigung der Sondernutzung?

Hier lässt sich keine einfache pauschale Antwort finden. Die Erfolgsaussichten hängen von der Lage der Kita, deren Größe und auch Angebot (EGH, Öffnungszeiten, Angebot an 5-Stunden-Gutschein) ab. In besonderem Maße hängt es aber auch von den jeweiligen Spielplätzen und deren Beschaffenheit ab.

Wir unterstützen dich in der Beantragung und Prozess der Genehmigung.

Wie kann ich mein zu erwartendes Entgelt berechnen?

Der bisherige Berechnungsweg greift auf den Bodenrichtwert der Kita und Instandhaltungspauschalen zurück.

Mitglieder finden eine passende Excel-Tabelle im internen Bereich.

Gilt diese Regelung auch für meine Bestandskita?

Vorerst nein. Ob, wann oder unter welchen Bedingungen auch Kitas mit einer bestehenden Betriebserlaubnis in das System eingebunden werden sollen, steht noch nicht fest. Aus unserer Sicht erscheint uns dies nicht praktikabel und wir werden den Prozess kritisch begleiten.

Update: Ergebnisse aus der öffentlichen Ausschusssitzung am 27.06.23:

Aus der öffentlichen Anhörung ging hervor, dass Bestandskitas nicht damit rechnen müssen, dass sich ihre bisherigen Regelungen dadurch ändern. Auch bei einem Betreiberwechsel besteht keinen Grund, für eine Änderung. Lediglich wenn sich die Betreuungszahlen einer Kita immens erhöhen (im Beispiel der Behörde verdoppeln), kann die Regelung neu evaluiert werden.
Das Protokoll der Ausschusssitzung kannst du dir hier durchlesen.

Haben wir eine Frage vergessen? - Melde dich unter info@kindermitte.org!

Grundlagen

Konzepte:

Pädagogisches Konzept

Das pädagogische Konzept einer Kita ist eine notwendige Grundlage der täglichen Arbeit mit den Kindern und dient als Orientierungsrahmen. Ein Konzept soll auf die Bildung in der Kita, die Gesundheitsförderung und Ernährung, die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und Kindern und die Qualitätsentwicklung und – sicherung eingehen. Hier werden Rahmenbedingungen, Grundsätze, Ziele und Methoden der Betreuung und Förderung der Kinder dargelegt.

Denkt auch daran aufzugreifen, wie eure pädagogische Qualität weiterentwickelt werden kann. Ein Verfahren mit externer Evaluation ist mittlerweile verpflichtend. Mit dem Kindermitte Qualitätsdialog bieten wir ein Konzept zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung von Qualität in Kindertagesstätten an, das die wertschätzende Entwicklung einer jeden einzelnen Kita zum Ziel hat und ein anerkanntes Verfahren der BASFI darstellt.

Grundlagen

Kinderschutz-Konzept

Häufigkeit: Neueinstellung Täglich

Zum 21.02.2024 wurde ein neuer Leitfaden zur Erstellung und Praktizierung des Kinderschutzkonzeptes veröffentlicht.

Der neue Leitfaden nimmt die gesetzlichen Änderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 auf, indem es unter anderem einen stärkeren Wert auf die Beschreibung von geregelten Wegen der Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten sowie auf den institutionellen Gewaltschutz legt.

Anstelle des alten Leitfadens bietet die Neuauflage außerdem viele Reflexionsfragen, die es euch ermöglichen sollen, die wichtigsten Inhalte zum Kinderschutz praxisnah und möglichst individuell für eure Haltung im Konzept festzuhalten.

Folgende Themen und Struktur müssen Kinderschutzkonzepte abdecken:

  1. Präambel
  2. Risiko- Potenzialanalyse zum Thema Macht und Gewalt
  3. Nähe und Distanz / Sexualpädagogik
  4. Gewaltschutz
  5. Beteiligung und Umgang mit Beschwerden von Kindern / Partizipation und Demokratiebildung
  6. Umgang mit digitalen Medien zum Schutz der Kinder und Fachkräfte
  7. Kinderschutz im Einstellungs- und Einarbeitungsverfahren und Personalführung
  8. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten
  9. Aussagen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Gefährdung innerhalb und außerhalb der Einrichtung
  10. Weiterentwicklung und Überarbeitung

Hinter jedem dieser 10 Bereiche stehen spezifizierte verbindliche Inhalte, die in dem Kinderschutzkonzept wiederzufinden sein müssen. Zur Erarbeitung dessen stehen konkrete Leitfragen zur Verfügung. Das macht den neuen Leitfaden zu einem hilfreichen Tool zur stetigen Überarbeitung eures bestehenden Konzepts.

Grundlagen