Kita-Handbuch

Qualität

Qualitätsentwicklung:

Pflicht zur Evaluation nach einem anerkannten Qualitätsentwicklungsverfahren

Häufigkeit: Mind. alle 2 Jahre

Die Träger sind dazu verpflichtet im zweijährigen Rhythmus ihre Leistungserbringung auf Qualität mit einem fachlich anerkannten Verfahren zu prüfen und ihr Konzept bei Bedarf anzupassen. Weiterhin beteiligen sie sich an dem hamburgweiten Ziel an der Entwicklung eines repräsentativen Verfahrens zur Messung von Kompetenzen von Kindern in Tageseinrichtungen mitzuwirken.

Dabei kann auch der Qualitätsdialog als anerkanntes Verfahren eingesetzt werden, um die Pflicht zur systematischen Qualitätsüberprüfung zu erfüllen.

Kimi-Hinweis: Der dritte pädagogische Schließtag ist ausdrücklich für die Qualitätsentwicklung zu verwenden.

Grundlagen

Qualitätsdialog

Häufigkeit: Jährlich

Mit dem Kindermitte Qualitätsdialog bieten wir ein Konzept zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung von Qualität in Kindertagesstätten an, das die wertschätzende Entwicklung einer jeden einzelnen Kita zum Ziel hat. Der Qualitätsdialog eignet sich für kleine und
große Kitas und Träger. Er umfasst dabei interne und externe Evaluation. Als anerkanntes Verfahren kann der Qualitätsdialog eingesetzt werden, um die Pflicht zur systematischen Qualitätsüberprüfung zu erfüllen.

Der Fokus liegt dabei auf Qualität aus Kindersicht – den Kindern soll es nützen!

Grundlagen

Möchtest du mehr erfahren? Melde dich beim Team vom Qualitätsdialog.

Konzepte:

Kinderschutzkonzept

Häufigkeit: Jährlich Neueinstellung Ohne Verzug

Anlage VII des Landesrahmenvertrags enthält die Rahmenvereinbarungen zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII. Nach § 13 LRV verpflichten sich Kindertageseinrichtungen zum Schutz von Kindern, d. h. sie ergreifen die zum Schutz von Kindern erforderlichen Maßnahmen entsprechend der Rahmenvereinbarungen zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 8a und 72a SGB VIII. Die Träger haben die Aufgabe ein Umsetzungskonzept zu entwickeln, um die pädagogischen Fachkräfte zu unterstützen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, nach welchem Verfahren das Gefährdungsrisiko abgeschätzt wird, inwieweit erfahrene Fachkräfte einbezogen, Eltern beteiligt und welche eigenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden. Weiterhin muss benannt werden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form das zuständige Jugendamt beteiligt wird. Die Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt (ASD) ist in Anlage II des Landesrahmenvertrages beschrieben.
Aktuell arbeiten wir zusammen mit der Sozialbehörde an einem erneuerten Leitfaden zu Kinderschutzkonzepten.

Grundlagen