Pflicht zur Evaluation nach einem anerkannten Qualitätsentwicklungsverfahren
Die Träger sind dazu verpflichtet im zweijährigen Rhythmus ihre Leistungserbringung auf Qualität mit einem fachlich anerkannten Verfahren zu prüfen und ihr Konzept bei Bedarf anzupassen. Weiterhin beteiligen sie sich an dem hamburgweiten Ziel an der Entwicklung eines repräsentativen Verfahrens zur Messung von Kompetenzen von Kindern in Tageseinrichtungen mitzuwirken.
Dabei kann auch der Qualitätsdialog als anerkanntes Verfahren eingesetzt werden, um die Pflicht zur systematischen Qualitätsüberprüfung zu erfüllen.
Kimi-Hinweis: Der dritte pädagogische Schließtag ist ausdrücklich für die Qualitätsentwicklung zu verwenden.
Grundlagen