Kita-Handbuch

Corona

Regelungen ab Februar 2023

Ab den 01.02.2023 endet die Eindämmungsverordnung und damit auch die corona-spezifischen Handlungsempfehlungen.
Das beinhaltet das Ende der Isolationspflicht, der Masken- und Testlieferungen, sowie Dokumentationspflichten.
Eine Meldung einer Infektion ist nach dem Infektionsschutzgesetz erst ab zwei auftretenden Infektionen an das Gesundheitsamt zu tätigen. Eine Einzelinfektion muss demnach nicht gemeldet werden.
Hinweis: Die Corona Kita Postfächer der Gesundheitsämter sind außer Betrieb genommen. Die Meldung von Ausbrüchen (mind. 2 Infektionen) sind über die üblichen Kontaktmöglichkeiten der Gesundheitsämter vorzunehmen.
Die Gesundheitsämter beraten weiterhin und der Gesundheitsleitfaden wird überarbeitet.

Grundlagen