Kita-Handbuch

Betriebsführung

Betriebs-Checks:

HACCP Listencheck: Temperatur Kühlschrank & Eisfach, Kontrolle Temperatur Mittagessen, Rückstellprobe Essen

Häufigkeit: Täglich

Jede Kindertageseinrichtung hat die Pflicht, den Maßnahmen- und Kontrollumfang in Abhängigkeit von der Einrichtung, der Größe der Einrichtung, der Verpflegungsart, dem Speisenangebot und den davon ausgehenden Gefahren sowie Risiken festzulegen. Es sollten dementsprechend handschriftliche Checklisten geführt zur Dokumentation geführt werden.

Grundlagen

Diverse Vorschriften, wesentlich 8. Abschnitt §§ 42-43 IfSG

Belehrungspflicht über Tätigkeits-& Beschäftigungsverbote und Mitteilungspflicht

Dokumentationspflicht für Kitas nach 7. HACCP-Grundsatz in der europäischen Verordnung VO [EG] 852/2004

Rückstellproben von jeder Mahlzeit bis zu 10 Tage im Eisfach aufbewahren inkl. Beschriftung und Datierung DIN 10526

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder

Ausführliche Infos des Robert Koch Instituts

Wasserprobe & Probe auf Legionellen

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass beim Gebrauch von Trinkwasser jegliche Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Sollte eine Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich sein, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass die Wasserversorgungsanlage der Einrichtung untersucht wird und dass Wasserproben genommen werden.

Sollte eine Verunreinigung festgestellt werden, sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um diese zu beseitigen.

Grundlagen

Prüfung elektrischer Anlagen/ FI-Schutz

Häufigkeit: Jährlich

Der Träger hat die Einrichtungen in einem guten baulichen und gepflegten Zustand zu halten. Die Einrichtungen müssen den baurechtlichen, feuerpolizeilichen, gesundheitlichen, und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die geltende Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ ist zu beachten. Diese enthalten Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit beim Aufenthalt in Kindertageseinrichtungen, d.h. allgemeine Bestimmungen für Bau und Ausstattungen, zusätzliche Bestimmungen für besondere Räume und Ausstattung sowie zusätzliche Bestimmungen für Außengelände).

Grundlagen

Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen [2012] Punkt 2. "Standort, Bau und Ausstattung"

Unfallverhütungsvorschrift Kita DGUV Vorschrift

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Häufigkeit: Jährlich

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer ortsveränderlichen elektrischer Arbeitsmittel wie zum Beispiel Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen, Geräte der Unterhaltungselektronik oder auch Geräte wie Kaffeemaschinen oder Wasserkocher.

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person erforderlich.

Grundlagen

DGUV V3 [2012]

Wartung der Feuerlöscher

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitsstätte instand zu halten und Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten zu lassen. Bezüglich der Wartung der Feuerlöscher muss die sogenannte Feuerlöschprüfung durch eine "befähigte Person" mindestens im Abstand von 2 Jahren durchgeführt werden, z. B. Hersteller von Feuerlöschern.

Grundlagen

Wartung der Rauchmelder

Häufigkeit: Jährlich

In den Einrichtungen müssen alle Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Grundlagen

DIN 14676, Regelung in § 45 Absatz 6 HBauO [2014]

Wartung von Rauchmeldeanlagen & Brandschutztüren

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Einrichtung instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel möglichst umgehend beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine dringende Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen.

Es muss regelmäßig geprüft werden, ob bauliche Anlagen so angeordnet sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird.

Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung wie zum Beispiel Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfungen müssen bei Sicherheitseinrichtungen, ausgenommen bei Feuerlöschern, mindestens jährlich und bei Feuerlöschern und lüftungstechnischen Anlagen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Grundlagen

Verwaltung und Finanzen:

Abrechnung

Durch die Meldung der Kita-Gutscheine an die Behörde erfolgt eine Kostenteilerstattung ihrerseits. Je nach Gutscheinart und familiären Einkommen kommt ein Familieneigenanteil (FEA) hinzu, der monatlich von der Familie eingezogen werden muss.

Kimi-Empfehlung: Die Sozialbehörde erinnert die Eltern inzwischen in dem Monat daran, dass der Gutschein ausläuft. Hilfreich ist es dennoch, wenn ihr den Eltern eine Kopie des Gutscheins zurückgebt.

Grundlagen

Controlling

Häufigkeit: Monatlich

Die Kitas finanzieren sich aus staatlichen Zuschüssen und Elternbeiträgen. Die Träger erhalten für alle im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems betreuten Kinder Entgelte.

Der Kita-Träger muss der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Referat Leistungsentgelte, -abrechnung monatlich mitteilen, wie viele Zu- und Abgänge von betreuten Kindern zu verzeichnen sind (Änderungsmitteilung), damit entsprechend abgerechnet werden kann.

An der Anzahl der abgerechneten Gutscheine bemisst sich auch die Anzahl der vorzuhaltenden Fachkräftewochenstunden.

Grundlagen

Verträge

Die wichtigsten und häufigsten Verträge für den Kita-Bereich beziehen sich auf den Bereich der Arbeitsverträge und den der Betreuungsverträge. Es ist wichtig, dass beide auf die aktuellen Regelungen und Gesetze ausgelegt sind.

Kindermitte hat einen Muster-Betreuungsvertrag entwickelt. Auch für arbeitsrechtliche Besonderheiten des Kita-Bereichs haben wir ein FAQ erstellt. Beides erhalten unsere Mitglieder bei der Fachberatung.

Statistiken

Häufigkeit: Jährlich

§§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 ( BGBl. I S. 2022 ), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 ( BGBl. I S. 10 ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG ) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ( BGBl. I S. 2749 ) geändert worden ist.

Erhoben werden Angaben zu § 99 Absatz 7 SGB VIII. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 102 Absatz 1 SGB VIII in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 102 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 5, 6 und 8 SGB VIII sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe und die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 1 BStatG sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit die o. g. Stellen keine standardisierten Verfahren für den Datenaustausch einsetzen, sind elektronische Verfahren nach Absprache mit den statistischen Ämtern zu verwenden. Gemäß § 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Zur Durchführung der Erhebung übermitteln die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem statistischen Amt auf Anforderung die erforderlichen Anschriften der übrigen Auskunftspflichtigen.

Grundlagen

Beendigung der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung durch den Kita Gutschein endet entweder durch Ende des Bewilligungsbescheids, oder durch folgende Szenarien:

1. Kündigung

Fristgerechte Kündigung seitens der Eltern:

  • Kostenerstattung endet am letzten tatsächlichen Betreuungstag

  • liegt dieser vor der Kündigungsfrist, müssen die Eltern für die Tage bis zum fristgerechten Vertragsende aufkommen

Fristlose Kündigung seitens der Eltern:

  • Kostenerstattung endet zum Datum der fristlosen Kündigung (sofern diese rechtlich gültig ist)

2. Staatliche Maßnahmen

Abschiebung und Umzug:

  • Kostenerstattung endet nach dem 10. Öffnungstag des tatsächlich letzten Betreuungstag

Inobhutnahme ohne Rückkehroption laut ASD:

  • Kostenerstattung endet mit Neubesetzung des Platzes oder spätestens nach 6 Wochen

Inobhutnahme mit Rückkeroption laut ASD:

  • Der Kita-Platz ist 6 Wochen freizuhalten, danach endet die Kostenerstattung

  • Ausnahme: wenn der ASD nach 6 Wochen weiterhin eine Rückkehroption sieht; Kosten werden weiter erstattet, Platz ist weiter freizuhalten (maximal 3 Monate)

3. Fernbleiben

Unentschuldigtes Fernblieben (10 Öffnungstage):

  • Kostenerstattung endet nach 10. Öffnungstag

Entschuldigtes Fehlen (30 Öffnungstage):

4. Sonstige Fälle

Todesfall des Kindes:

  • Kostenerstattung endet am Todestag (unabhängig davon, wann die Kita benachrichtigt wurde)

Ausnahmen jener Regelungen nur in Einzelfällen, wegen triftigen Gründen und mit Genehmigung der Trägerberatung.

Grundlagen

Regelungen zur Beendigung der Kostenerstattung