Kita-Handbuch

Meldepflichten bei (un-)entschuldigtem Fehlen

Generell gilt:

Fehlt ein Kita-Kind 10 Werktage, also 2 Wochen, unentschuldigt müsst ihr das der Behörde melden.
Die Meldepflicht bei entschuldigtem Fehlen tritt nach 30 Werktagen, also 6 Wochen, ein.

Sollten triftige Gründe für ein längeres, entschuldigtes Fehlen (bis zu 3 Monate) bestehen, muss das unbedingt von den Eltern bei der Gutscheinstelle der Abteilung KTB eures jeweiligen Bezirksamtes beantragt und genehmigt werden, damit die Gutscheine garantiert weiter Ausgezahlt werden. Mögliche Gründe sind Krankheit oder familiäre Einzelfälle (bspw. Familie im Ausland besuchen). Dabei kommt es manchmal auf die richtige Formulierung und Begründung an, damit der Einzelfall als triftig genug eingestuft wird.