Kita-Handbuch

Positivliste

Die sog. Positivliste legt fest, welche Berufsabschlüsse und Qualifikationen als geeignet gelten, um in Kitas sowie in der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) in Hamburg als pädagogisches Personal zu arbeiten.

In Tabellen 2 und 3 wird geregelt welche Berufsgruppen unter welchen Voraussetzungen in der Kita oder GBS arbeiten dürfen.
Um jemanden aus einer der Berufsgruppen, die in der Positivliste genannt werden, zu beschäftigen, ist keine weitere Genehmigung durch die Trägerberatung nötig. Mit der aktualisierten Personalmeldung erfolgt nur ein Hinweis an die Sozialbehörde, dass die Person gemäß Positivliste als Erst-oder Zweitkraft in Kita bzw. Fachkraft in der GBS eingesetzt wird.

Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss im Haupt- oder Nebenfach Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft oder im Hauptfach Psychologie müssen zusätzlich eine Nachqualifikation von 80 Stunden nachweisen, sofern die Kenntnisse nicht durch im Studium (oder Fortbildung) erbrachte Leistungen nachgewiesen werden können. Genauere Details zur Personengruppe, sowie zur Nachqualifikation entnehmt ihr der Positivliste Tabelle 2.

Personen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss, der keine pädagogische Ausrichtung hat, wird eine Nachqualifizierung im Umfang von 80 Stunden sowie einschlägige Praxis von 1000 Stunden, oder eine Nachqualifizierung im Umfang von 160 Stunden. Genauere Details welche Berufsgruppen darunter fallen und welche Anforderungen für diese bestehen, entnehmt ihr Tabelle 3 der Positivliste.

Alle wichtigen Änderungen der letzten Jahre und Neuerungen in der diesjährigen Überarbeitung findet ihr zudem in dieser Präsentation.

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse für die Positivliste
Es ist möglich, mit einem ausländischem Uni- oder FH-Abschluss über die Positivliste eingestellt zu werden. Dazu muss dieser Abschluss von der KMK anerkannt werden. Dieser Antrag kostet 200 Euro und bei jedem weiterem Antrag 100 Euro. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung gibt es durch den Anerkennungszuschuss, der vor der Antragstellung auf Zeugnisbewertung beantragt werden muss.

Zur Antragstellung hat die KMK eine Checkliste erstellt, in der alle nötigen Dokumente aufgezählt werden. Sind alle Dokumente vorhanden, kann Online das Antragsformular ausgefüllt werden.
Wichtig: Nachdem das Formular Online vollständig ausgefüllt wurde, muss es ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an das genannte Postfach gesendet werden. Erst dann gilt der Antrag als eingereicht.

Grundlagen