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Zusätzliche Personalmittel für Krippenkinder mit besonderem Unterstützungsbedarf

Die BASFI hat Ihren Antrag auf zusätzliche finanzielle Personalmittel für Krippenkinder mit besonderem Unterstützungsbedarf überarbeitet. Ab dem 01.01.2017 können Träger zusätzliche Gelder für entsprechende Leistungen beantragen. Was überarbeitet wurde, welche Ressourcen Eurer Einrichtung zustehen, welche Voraussetzungen Ihr erfüllen müsst und das Antragsformular findet Ihr hier.

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2017 gibt es mehr Geld für die Betreuung von Krippenkindern mit (drohender) Behinderung. Außerdem wurde das Antragsverfahren vereinfacht.

Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel soll sichergestellt werden, dass eine adäquate Betreuung und Förderung der Kinder mit (drohender) Behinderung und chronischer Krankheit erfolgen kann. Die spezielle therapeutische oder heilpädagogische Förderung steht dabei nicht im Vordergrund, sondern die Teilhabe im Kita-Alltag. Die personelle Verstärkung muss in ihren Aufgaben an der Art der Beeinträchtigung des Kindes und dem sich daraus ergebenden individuellen Bedarf orientiert sein und dem Ziel dienen, das Kind in die Gruppe zu integrieren. Die zusätzlichen Personalmittel können von jeder Kita beantragt werden, auch wenn sie keine Eingliederungshilfe im Elementarbereich anbietet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben dem vollständig ausgefüllten sowie von Kita und Sorgeberechtigten unterschriebenen Antrag ist grundsätzlich nachzuweisen, dass das Kind eine Behinderung hat oder davon bedroht ist.

Es muss eine Bescheinigung über die Feststellung der (drohenden) Behinderung vorgelegt werden. Diese kann auch in Form der Bewilligung der Frühförderleistung vorgelegt werden. In entsprechend begründeten Einzelfällen von Kindern mit chronischen Krankheiten (z.B. Diabetes) können auch für diese Personalmittel bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender ärztlicher Bericht vorliegt, aus dem deutlich wird, welche chronische Krankheit vorliegt und welche Einschränkungen bzw. Bedarfe sich daraus ergeben.

Sollte ein besonderer Unterstützungsbedarf eines Kindes vorhanden sein, aber die Feststellung der (drohenden) Behinderung noch nicht vorliegen, nehmt bitte mit der für Euch zuständigen Trägerberatung der BASFI Kontakt auf.

Wie viele zusätzliche Ressourcen stehen meiner Kita zu?

Die zusätzlichen Personalmittel werden in 4 Stufen, abhängig vom Bedarf des Kindes bewilligt. Stufe 1 ist für kurzzeitige Leistungen gedacht, d.h. für spezifische Unterstützungsleistungen z.B. beim Essen oder Anziehen, und umfasst ca. 45 Minuten (K4) bis 70 Minuten (K12) pro Tag. Für Stufe 1 wird keine genauere Erläuterung benötigt, sofern der der Antrag insgesamt plausibel ist. Für alle weiteren Stufen muss der besondere Aufwand kurz erläutert werden. Stufe 2 deckt in Kombination mit dem Regelkrippengutschein für ca. ein Drittel der Anwesenheitszeit des Kindes eine 1:1-Betreuung des Kindes ab. In Stufe 3 ist dies für ca. zwei Drittel der Anwesenheitszeit der Fall. Stufe 4 ermöglicht in Kombination mit dem Regelkrippengutschein eine 1:1-Betreuung für die gesamte Anwesenheitszeit des Kindes ab.

Downloads:

Antrag zusätzliche Personalmittel

Erläuterungen zum Antrag auf zusätzliche Personalmittel

Wie setzt sich der Stundensatz zusammen und welche Qualifikation sollte die Fachkraft haben?
Der Stundensatz für die zusätzliche Personalressource ist ein Mittelwert, der sich aus Erst- und Zweitkraft zusammensetzt. Den jeweiligen Betreuungsbedarf zu den entsprechenden Gutscheinleistungen findet ihr im eben schon erwähnten Erläuterungsblatt der BASFI.

Wünschenswert als personelle Verstärkung ist natürlich eine pädagogisch qualifizierte Fachkraft, idealerweise heilpädagogisch qualifiziert. ABER es ist jeder Kita selbst überlassen, ob sie Erzieher, SPA, FSJler oder studentische Aushilfen für diesen Job einsetzt.

Kindermitte unterstützt Euch gern bei der Antragstellung.

Kontakt: Tel 040 - 30726090 oder per E-mail info@kindermitte.org

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