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Erweitertes Angebot zur Sprachförderung bei ausgeprägtem Sprachförderbedarf in der Kita

Kinder, bei denen im Rahmen der 4,5-jährigen-Vorstellung in der Schule ein ausgeprägter Sprachförderbedarf festgestellt wurde, und die zu diesem Zeitpunkt noch keine Kita besuchen, haben ab dem 01.01.2017 bis zum Eintritt in die 1. Klasse Anspruch auf eine beitragsfreie Kita-Betreuung im Umfang von täglich sechs Stunden.

Sechs Stunden Betreuung in der Kita für Kinder mit Sprachförderbedarf

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) haben gemeinsam ein erweitertes Angebot zum Sprachförderbedarf vorgestellt. Kinder, die zum Zeitpunkt der Viereinhalbjährigen-Vorstellung noch keine Kita besuchen und bei denen während der Vorstellung in der Grundschule ein ausgeprägter Sprachförderbedarf festgestellt wird, haben ab dem 01.01.2017 bis zum Eintritt in die Grundschule Anspruch auf eine beitragsfreie Kita-Betreuung im Umfang von täglich sechs Stunden. Dieses erweiterte Angebot soll besonders der Unterstützung von geflüchteten Kinder dienen. Es gilt jedoch natürlich auch für alle anderen Kinder.

Durch das erweiterte Angebot soll ein schneller Eintritt in die Betreuung und Förderung gewährleistet werden, damit ein schneller Erwerb bzw. eine Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt. Zudem soll eine Betreuungslücke zwischen der Viereinhalbjährigen-Vorstellung und Beginn der Betreuung im vorschulischen Jahr und ein häufiger Wechsel der Betreuungsgruppen und -personen vermieden werden.

Welche Kinder haben Anspruch auf den E6-Gutschein?

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine beitragsfreie Kita-Betreuung im Umfang von täglich sechs Stunden hat ein Kind, wenn es zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches in der Schule noch keine Kindertagesbetreuung (Kita oder Kindertagespflege) in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss dem Antrag die von der zuständigen Grundschule ausgestellte „Bescheinigung über den festgestellten Sprachförderbedarf nach § 28a HmbSG“ beigefügt worden sein.

Austausch zwischen Schule und Kita

Die Schule soll die Eltern über die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten informieren und ihnen beim Ausfüllen des Antrags auf „Förderung in einer Tageseinrichtung“ helfen. Die Eltern können dann den Antrag zusammen mit der Bescheinigung des Bedarfs beim Bezirksamt einreichen.

Bei diesen Kindern ersetzt der Kita-Besuch die Schulpflicht ab dem 5. Geburtstag. Das bedeutet: Kommt das Kind im vorschulischen Jahr nicht regelmäßig zur Kita, muss die Kita die zuständige Schule darüber in Kenntnis setzen.

Für Kinder, die schon in der Kita sind, gilt wie gehabt: Wird das Kind mit nur 5 Stunden in der Kita betreut, erfolgt die erweiterte Sprachförderung in der Schule.

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