Höhere Entgelte durch das neue Teilentgelt Gebäude - Was Kita-Träger tun und erfüllen müssen
Es war ein langer Aushandlungsprozess zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde, der nun für Kita-Träger Früchte trägt. In den letzten Jahren sind Bau- und Immobilienkosten massiv gestiegen. Eine gleichzeitige Refinanzierung über das Teilengelt-Gebäude (TEG) innerhalb des Hamburger Kita-Gutscheinsystems wird immer schwieriger oder ist teilweise sogar nicht gedeckt.
Nun wurde ein Beschluss gefasst, der die jährliche Fortschreibung des TEG neu ordnet. Unter bestimmten Voraussetzungen orientiert sich diese nicht weiter am Verbraucherpreisindex, sondern am Baupreisindex für Nicht-Wohngebäude des statistischen Bundesamtes. Dieser lag vor allem in den letzten Jahren bedeutend über dem Verbraucherpreisindex und ermöglicht Kitas daher höhere Entgelte.
Der Beschluss, der in der Vertragskommission zur Fortschreibung des TEG gefasst wurde, beinhaltet nun mehrere Fälle, in denen der Baupreisindex herangezogen wird. Auch für Träger, die bei der Fläche ihrer Kita in einem Mietverhältnis stehen, ergibt sich die Möglichkeit von den höheren Entgelten zu profitieren. Der Weg dahin beinhaltet jedoch sowohl für Eigentümer als auch Mieter in einer Vielzahl an Fällen einen Antragsweg, der je nach Pacht-, Überlassungs,- oder Mietverhältnis unterschiedliche Voraussetzungen umfasst. Um noch für dieses Jahr rückwirkend ab dem 01.01.2023 einen Anspruch auf die erhöhten Entgelte geltend zu machen, muss hierfür bis zum 30.04.2023 ein Antrag gestellt werden.
Ihr möchtet prüfen, ob ihr für die erhöhte Fortschreibung des TEG in Frage kommt, oder benötigt Hilfe bei der Antragstellung? - Am 20.03. um 14 Uhr bieten wir eine offene Info-Veranstaltung für alle Kita-Träger an, zu der ihr euch hier anmelden könnt.
Für unsere Mitglieder bieten wir individuelle Beratungstermine, bei denen wir euch in Bezug auf eure Voraussetzungen Möglichkeiten der Beantragung aufzeigen und individuell unterstützen. Beratungstermine können hier gebucht werden.
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