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06.06.23

FAQ - TVöD Einigung

Hier findet ihr Antworten auf eure häufigsten Fragen zu den Einigungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes!

Am 22.04. haben die Tarifparteien eine vorläufige Einigung erzielt. Dabei geht es um Lohnerhöhungen im gesamten Einflussbereich des TVöD, damit wird auch der Verdienst zum Sozial- und Erziehungsdienst durch verschiedene Maßnahmen erhöht. Der Tarifvertrag wird voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen.

Update vom 17.07.2023: Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie wurde von den Vertragsparteien in einem separaten Tarivertrag (TV Inflationsausgleich) beschlossen und gelten seit dem 17. Mai mit Wirkung auf den gesamten Geltungsbereich des TVöD (inkl. TVöD SuE).

Wie sehen die Inflationsausgleichszahlungen 2023/24 aus?

Die Einigung sieht die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten unabhängig von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufen i.H.v. insgesamt 3.000€ (bei Vollzeitstelle) vor. Der Zahlungsplan der Prämie sieht wie folgt aus:

  • 1.240€ Einmalzahlung für Juni 2023
  • monatliche Zahlungen i.H.v. 220€ ab Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024
  • Auszubildende und dual Studierende erhalten Inflationsausgleich i.H.v. 620€ im Juni 2023 und 110€ ab Juli 2023 bis Februar 2024

Die Zahlungen werden abhängig vom Beschäftigungsumfang veranlasst. Die obigen Summen beziehen sich auf eine Vollzeitstelle im Umfang von 39 Wochenstunden, die Prämien für einen geringeren Beschäftigungsumfang werden entsprechend runtergerechnet. Die Zahlungen sind dabei von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Wird die einmalige Inflationsausgleichsprämie von 1240€ (für Juni 2023) auch ausgezahlt, wenn die Person erst im Juni anfängt bei uns zu arbeiten?

Nein. Um Anspruch auf die einmalige Zahlung von 1240€ im Juni zu haben, muss die Person bereits zum 01.05.2023 beschäftigt gewesen sein. Für die Zahlungen von 220€ in den darauffolgenden Monaten besteht Anspruch, wenn zum ersten des jeweiligen Monats ein Anstellungsverhältnis besteht.

Was, wenn die Inflationsausgleichsprämie schon teilweise ausgezahlt wurde?

Um eine Auskunft zu erhalten, melde dich gerne bei der Fachberatung oder

buche dir einen individuellen Beratungstermin via Zoom! .

Wird die Inflationsausgleichsprämie tatsächlich ab Juni ausgezahlt werden?

Änderung 17.07.2023: Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie wurde von den Vertragsparteien in einem separaten Tarivertrag (TV Inflationsausgleich) beschlossen und gelten seit dem 17. Mai mit Wirkung auf den gesamten Geltungsbereich des TVöD (inkl. TVöD SuE).

Steht den Hauswirtschaftskräften die gleiche Prämie zu, wie den Erzieher:innen?

Die Tarifeinigungen sind keine exklusiven Ergebnisse für den Tarif aus dem Sozial- und Erziehungsdienst. Daher sind auch Beschäftigte aus anderen Tarifbereichen eingeschlossen und profitieren von den Tarifänderungen, sofern sie mind. in Anlehnung an einen Tarif beschäftigt sind.

Wie sieht die tabellenwirksame Erhöhung ab 2024 aus?

Mit Beginn ab März 2024 werden Tabellenentgelte für sämtliche Entgeltgruppen nach folgendem Schema angehoben:

  • Erhöhung um einen Sockelbetrag i.H.v. 200€ für alle Entgeltgruppen
  • Erhöhung der Tabellentgelt inkl. Sockelbetrag um 5,5%, insgesamt aber um mind. 340€

Wichtig! Die Zulage des TVöD SuE wird bei der prozentualen Erhöhung nicht mit einberechnet!

Wie sollen die tariflichen Erhöhungen refinanziert werden?

Zu den Personalentgelten der Kita-Gutscheine finden aktuell Verhandlungen mit der Sozialbehörde statt. Wir setzen uns dabei eindeutig dafür ein, dass die Trägerlandschaft nicht nach Tarifbindung aufgetrennt wird und fordern eine auskömmliche Refinanzierung der gestiegenen Personalkosten.

Du hast individuelle Fragen?

Buche dir hier einen individuellen Beratungstermin via Zoom!

Stand 7.6.2023

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