Blog

09.11.17

FAQ Zusatzfortschreibung Personalentgelt

Wir haben der BASFI Eure Fragen zur Analoganwendung des TVöD SuE geschickt. Hier sind die Antworten:

Frage: Dürfen Proficard, Sachlohnbezüge etc. in das Gesamtjahresbrutto (=Gehalt plus Jahressonderzahlung) mit einberechnet werden?

*Nein, da dies bei Tarifanwendern ggf. zum Brutto-Lohn inkl. Sonderzahlungen hinzukommt.

Frage: Dürfen vermögenswirksame Leistungen in das Gesamtjahresbrutto mit einberechnet werden?

Nein, da dies bei Tarifanwendern ggf. zum Brutto-Lohn inkl. Sonderzahlung hinzukommt.

Frage: Gesehen auf das Gesamtjahresbrutto: können leistungsbezogene Prämien mit berücksichtigt werden, sofern diese zum Zeitpunkt der Erklärung feststehen und/oder schon ausgezahlt sind?

Nein, da dies bei Tarifanwendern ggf. zum Brutto-Lohn inkl. Sonderzahlung hinzukommt.

Szenario: Ein Träger entspricht bei Arbeitszeit und Gehalt/Tabellenwerte dem Tarif, gewährte bislang aber nur 29 Tage Jahresurlaub.
Frage: Wenn der Träger jetzt (2017) sicherstellt, dass er rückwirkend zum 01.01.2017 dem Tarif entspricht, in dem er einen zusätzlichen Urlaubstag gewährt; darf er sich dann für das Jahr 2017 als Analoganwender werten? Der Träger hatte dies zwar zu Jahresbeginn nicht geplant, entspricht aber durch diese Maßnahme für das gesamte Kalenderjahr den Kriterien des Analoganwenders.

Ja, da die tarifliche Regelung von 30 Tagen Jahresurlaub dann sichergestellt wird. Für die Folgejahre (ab 2018) muss dies von Anfang an gewährleistet sein.

Szenario: Ein Träger beschäftigt ausschließlich Erzieher, auch als Zweitkräfte.
Frage: Darf er für seine Analyse einen Teil der Mitarbeiter mit dem Tariflohn von SPAs vergleichen?

Nein, da damit Träger benachteiligt werden, die tatsächlich nach Tarif bezahlen und den Spielraum für diese qualitative Verbesserung der Personalstruktur nicht haben.

Szenario: Ein Träger beschäftigt mehr pädagogisches Personal als gemäß LRV notwendig. So viele Personen, wie er gemäß LVR benötigt bezahlt er gemäß Tarif, die anderen nicht.
Frage: Darf er bei seiner Analyse ausschließlich die Pflicht-Personalressourcen berücksichtigen und sich insofern als Analoganwender erklären?

Ja (der Träger muss aber jedes Jahr von seinem Steuerberater ein Testat einreichen, der diesen Sachverhalt bestätigt).

Frage: Können gegenüber dem Tarifvertrag fehlende Urlaubstage oder zusätzliche Arbeitszeit (z.B. 40 Std.) durch ein entsprechend höheres Gehalt ausgeglichen werden?

Ja

Frage: Gilt es als tarifanalog, wenn das Gesamtjahresbrutto dem Tariflohn inkl. Jahressonderzahlung entspricht, auch wenn dieses gleichmäßig auf 12 Monate verteilt gezahlt wird (anders: die Jahressonderzahlung ist bereits durch den Monatslohn abgebildet)?

Ja

Frage: Gilt es als tarifanalog, wenn das Gesamtjahresbrutto dem Tariflohn inklusive Jahressonderzahlung vergleichbar ist, auch wenn die Monatsgehälter vom TvöD abweichen und der Träger durch (eine) entsprechend höhere Jahressonderzahlung(en) jetzt sicherstellt, den Kriterien des Analoganwenders zu entsprechen?

Ja

Szenario: Ein Träger wendet den Tarif nicht an, sondern bezahlt einzelne Mitarbeiter übertariflich und andere ggf. unter Tarif. Im Saldo ergibt sich jedoch mindestens eine Kostenbelastung aus den geleisteten Vergütungen, wie wenn der Träger Tarifanwender wäre.
Frage: Darf der Träger sich als Analoganwender erklären, wenn er also im Mittel mindestens nach Tarif vergütet?

Nein.
(Anmerkung: Wir befinden uns im Klärungsprozess, ob in Einzelfällen dennoch eine Anerkennung als Analoganwender möglich ist.)

Frage: Dürfen Träger, die zwar unter Tarif vergüten, aber den Personalschlüssel gemäß LRV übererfüllen und somit im Gesamtvolumen der pädagogischen Personalkosten mindestens auf dem Kostenniveau liegen, das sich ergäbe, wenn der Träger Tarifanwender wäre und die im LRV-normierten Personalschlüssel zu 100% umsetzen würde, sich als Analoganwender erklären?

Nein.
(Anmerkung: da sich durch das gesparte Gehalt ein "Wettbewerbsvorteil" verschafft würde)

Weitere Infos zu den Änderungen im Landesrahmenvertrag findet Ihr in diesem Blogeintrag. Unsere Rechenhilfe für die Zusatzfortschreibung zum Personalentgelt hilft euch herauszufinden, ob Ihr Analoganwender seid.

Bei Fragen zum Thema oder den Tabellen erreicht Ihr uns telefonisch unter 040/3072 6090 oder via info@kindermitte.org.

Kommentare

# 22.12.17, Sarah:

Nachtrag 22.12.2017: Uns ist zu Ohren gekommen, dass manche Träger zunächst nicht als Analoganwender anerkennt wurden, obwohl sie die obigen Kriterien erfüllen. Bitte weist in diesem Fall Euren Sachbearbeiter darauf hin, dass alle hier aufgeführten Szenarien und Fragen von der BASFI verbindlich anerkannt wurden.

Schreibe einen Kommentar