Schutzkonzepte sollen Kinder vor Gewalt und Grenzverletzungen schützen. Doch wie gut kann dies gelingen, wenn Kinder bei ihrer Entwicklung kaum gefragt werden? Die SchutzTransfer Studie zeigt: Ausgerechnet die Perspektive derjenigen, um deren Schutz es geht, spielt bislang oft nur eine Nebenrolle.
Schutzkonzepte sind mehr als ein Dokument
Kinderschutz beginnt nicht erst dann, wenn eine konkrete Gefährdung bekannt wird. Er zeigt sich auch im Alltag: Wie Erwachsene mit Kindern sprechen, wie Nähe und Distanz gestaltet werden, ob ein Nein respektiert wird und ob Kinder wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas unangenehm ist.
Ein Schutzkonzept soll dafür verlässliche Strukturen schaffen. Für Kitas ist das gesetzlich verankert im § 45 SGB VIII. Der Paragraph verlangt ein Konzept zum Schutz vor Gewalt, dessen Anwendung und regelmäßige Überprüfung sowie geeignete Verfahren für Beteiligung, Selbstvertretung und Beschwerden.
Auch im Hamburger Ganztag wird Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe verstanden. Die aktuelle Handreichung für GBS betont ausdrücklich, dass Schutz nicht nur auf dem Papier bestehen darf, sondern Prävention, Intervention und Beteiligung im Alltag zusammengehören.
Erwachsene sehen Risiken – Kinder erleben sie
Fachkräfte können viele Risiken gut erkennen: schlecht einsehbare Räume, Eins-zu eins-Situationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Regeln zum Umgang mit Nähe und Distanz. Was sie aber nicht automatisch wissen, ist, wie Kinder diese Situationen erleben.
Vielleicht ist es aus Erwachsenensicht der hintere Bereich des Außengeländes, der besonders kritisch erscheint. Ein Kind empfindet dagegen möglicherweise die Schlafsituation als unangenehm. Ein anderes fühlt sich beim Mittagessen unter Druck gesetzt oder erlebt den Toilettengang als unsicher.
Genau deshalb ist die Kinderperspektive für Schutzkonzepte so wertvoll. Sie ersetzt die fachliche Einschätzung der Erwachsenen nicht. Sie ergänzt sie um Information, die sonst leicht unsichtbar bleiben.
Ein überraschender Befund
Wie groß diese Lücke sein kann, zeigt die aktuelle SchutzTransfer-Studie der Universität Hildesheim . In einer niedersachsenweiten Befragung von Kita-Mitarbeitenden untersucht diese, wie Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Das Ergebnis: Während pädagogische Mitarbeitende und Leitungen in rund 90 Prozent der Fälle an der Entwicklung beteiligt waren, wurden Kinder nur bei 10,2 Prozent der Schutzkonzepte einbezogen.
Noch deutlicher wird die Lücke bei einem der wichtigsten Bausteine, der Risiko- und Ressourcenanalyse. Von Einrichtungen, die eine solche Analyse durchgeführt hatten, beteiligten nur 18,8 Prozent die Kinder daran. Die Forschenden kommen entsprechend zu dem Schluss, dass Kinder bisher kaum aktiv und altersgerecht in die Entwicklung von Schutzkonzepten eingebunden werden, und empfehlen genau für die Risikoanalyse eine stärkere Beteiligung.
Fragen, beobachten, zuhören
Kinder einzubeziehen, bedeutet nicht, ihnen einen Fragebogen über Schutzkonzepte vorzulegen. Je nach Alter braucht es unterschiedliche Zugänge.
Eine gemeinsame Begehung kann zum Beispiel sichtbar machen, an welchen Orten sich Kinder gerne aufhalten, und welche sie meiden. Fotos, Zeichnungen oder Gespräche können zeigen, wo sie sich sicher fühlen. Bei jüngeren Kindern ist es besonders wichtig, auch nonverbale Äußerungen wahrzunehmen. Rückzug, Abwehr, wiederholtes Verweigern oder ein deutliches Nein können ebenfalls Beschwerden sein.
Beschwerden dürfen nicht reichen
Ein Beschwerdeverfahren ist also nicht allein deshalb kindgerecht, weil es irgendwo im Schutzkonzept beschrieben wird. Kinder müssen es kennen, verstehen und erleben können, dass ihre Rückmeldung etwas bewirkt.
Dasselbe gilt für Schutzkonzepte insgesamt Es sollte kein Dokument sein, das einmal geschrieben und anschließend abgeheftet wird. Gruppen verändern sich, Mitarbeitende wechseln, Räume werden umgestaltet und neue Alltagssituationen entstehen. Deshalb verlangt § 45 SBG VIII ausdrücklich nicht nur eine Entwicklung, sondern auch die Anwendung und Überprüfung des Schutzkonzeptes.
Kinderperspektiven gehören deshalb nicht nur an den Anfang des Prozesses. Sie sollten auch bei der regelmäßigen Weiterentwicklung eine Rolle spielen.
Vom Schutz für Kinder zum Schutz mit Kindern
Kinder zu beteiligen, darf nicht heißen, ihnen Verantwortung für ihren eigenen Schutz zu übertragen. Diese Verantwortung bleibt eindeutig bei den Erwachsenen. Beteiligung bedeutet vielmehr, Kindern echte Möglichkeiten zu geben, ihre Wahrnehmungen, Wünsche und Grenzen einzubringen.
Es bedeutet vielmehr, Kinder als Expert:innen ihres eigenen Alltags ernst zu nehmen. Erwachsene verfügen über Fachwissen, rechtliche Verantwortung und professionelle Erfahrung. Kinder wiederum wissen, wie sich ihr Alltag für sie anfühlt und welche Situationen sie als angenehm, unangenehm oder unsicher erleben. Ein wirksames Schutzkonzept muss deshalb beide Perspektiven zusammenbringen.
Kinderbeteiligung kann dabei ganz unterschiedlich aussehen: Kinder können mitentscheiden, welche Regeln für ein respektvolles Miteinander gelten, Rückmeldung zu Räumen und Alltagssituationen geben oder gemeinsam mit Fachkräften überlegen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Entscheidend ist, dass ihre Rückmeldungen nicht nur gehört werden, sondern auch sichtbar etwas bewirken. So wird Beteiligung zu einem festen Bestandteil von Kinderschutz und Schutzkonzepte können näher an den tatsächlichen Erfahrungen der Kinder entwickelt und weitergedacht werden.
Wann habt ihr die Kinder in eurer Einrichtung zuletzt gefragt, wo sie sich sicher fühlen – und wo nicht?
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