Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung  

Was für den Kitabereich schon seit 2013 existiert, wird nun endlich auch für den Ganztag umgesetzt. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten ab dem 1. August 2026 alle Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung . 
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dieser Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis alle Kinder der Klassen 1 bis 4 ein entsprechendes Angebot nutzen können.  

Der bedarfsunabhängige Anspruch umfasst eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche, für 8 Stunden täglich. Er gilt in der Unterrichts- und auch in der Ferienzeit.  Auf diese Weise sollen bessere Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für Kinder geschaffen und berufstätige Sorgeberechtige stärker entlastet werden.  

Ganztag in Hamburg schon lange etabliert 

Während aktuell viele Bundesländer dabei sind, ihre Angebote im Ganztagsbereich auszubauen, ist Hamburg bereits seit über einem Jahrzehnt einen anderen Weg gegangen. Bereits im Jahr 2012 wurde der flächendeckende Ganztagsbetrieb an Hamburgs Schulen eingeführt. 2013 folgte der individuelle Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. 

Das bedeutet, Kinder besuchen vormittags den Unterricht und werden auch am Nachmittag pädagogisch begleitet und gefördert. Es werden beispielsweise Lernzeiten umgesetzt, aber auch kreative Projekte, Bewegungsmöglichkeiten oder verschiedene Spiel- und Ausflugsaktivitäten angeboten. 

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie gut das Ganztagsangebot in Hamburg genutzt wird. Waren im Jahr 2014 noch rund 74,5% der Schüler:innen im Ganztag angemeldet, sind es aktuell bis zu 91%. 

Der bundesweite Rechtsanspruch verändert deshalb in Hamburg weniger die Grundstruktur. Vielmehr bestätigt er einen Weg, der in der Stadt schon länger erfolgreich gegangen wird. 

Während in Hamburg und in Ostdeutschland heute schon weit mehr als 75% der Grundschulkinder ganztägig betreut werden, zeigt sich in anderen Bundesländern, wie groß die Herausforderungen beim Ausbau sein können. Der GaFöG-Bericht der Bundesregierung weist darauf hin, dass unter anderem in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen noch zahlreiche zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen, damit der Anspruch überall umgesetzt werden kann. 
 

Ein Blick in den Norden: Schleswig-Holstein und Niedersachsen 

In Schleswig-Holstein ist auf den ersten Blick schon viel da. Mit rund 97% bieten fast alle Grundschulen im Land ein Nachmittagsangebot an. Es zeigt sich allerdings, dass diese Angebote sehr unterschiedlich ausfallen. Laufzeiten und Qualitätsstandards variieren stark, und entsprechend geringer ist der Anteil der Kinder, die tatsächlich ganztägig betreut werden. Genau das macht die eigentliche Aufgabe aus. Nicht neue Angebote von null aufbauen, sondern bestehende so weiterentwickeln, dass sie den geforderten Umfang von 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche inklusive Ferien, tatsächlich erfüllen. 

In Niedersachsen sind rund 69 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Diese Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie viele Kinder das Angebot im Nachmittag tatsächlich nutzen. Viele dieser Schulen sind offene Ganztagsschulen. Dort können Eltern frei entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt. Der zeitliche Umfang an den Ganztagsschulen deckt zudem den gesetzlich geforderten Rechtsanspruch von 8 Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche inklusive Ferien, bislang oft nicht ab. 

Gemeinsam die Qualität im Ganztag gestalten 

Der bundesweite Rechtsanspruch sorgt dafür, dass Ganztag in Zukunft für noch mehr Kinder selbstverständlich wird. Gleichzeitig wächst damit aber auch die Verantwortung, qualitativ gute Angebote für Kinder zu gestalten.  

Für Kindermitte ist es daher entscheidend, wie der Alltag im Ganztag gestaltet wird. Welche konkreten Angebote es gibt, wie Kinder beteiligt werden und wie gut die Zusammenarbeit der Fachkräfte und auch die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfeträger funktioniert. 

Antworten auf diese Fragen bieten beispielsweise Tools, wie das Hamburger HandgepäK. Die Handreichung zur Erstellung des gemeinsamendagogischen Konzepts wurde in den letzten Jahren von Ganztagsreferat, Behörde, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Elternvertretungen entwickelt und soll die Kooperation und die Zusammenarbeit innerhalb des Ganztags fördern. Hamburg ist also auf einem guten Weg. Wir von Kindermitte verfolgen die Entwicklungen weiterhin genau und werden nicht müde, uns nachhaltig für die Qualität in der Ganztagsbetreuung einzusetzen und sie gemeinsam weiterzuentwickeln. 

Du bist verantwortlich für den Ganztag in deiner Stadt oder Kommune und möchtest ihn gestalten? In unserem Netzwerk sind Träger, die über Hamburg hinauswirken und mitgestalten wollen. Melde dich bei uns, wir freuen uns auf den Austausch. 

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