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Neue Praxisstruktur in der Erzieher-Ausbildung

Die Theorie-Praxis-Struktur in der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher wird in Hamburg kurzfristig geändert. Die Reform des Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz/AFBG) hat die Änderung notwendig gemacht. Wie die Praktika künftig aussehen, haben wir hier für Euch zusammengefasst.

Damit die Ausbildung in Hamburg weiterhin den Richtlinien des AFBG entspricht müssen die Hamburger Fachschulen kurzfristig zum 1. August 2016 die Theorie-Praxis-Struktur in der Erzieherausbildung ändern. Betroffen sind alle Praktikanten, die ihre Erzieherausbildung jetzt neu beginnen. Einen Vorteil hat die Änderung aber auch: Es sind nun nahezu alle Auszubildenden für das sogenannte Meister-BAföG antragsberechtigt.

Veränderte Gestaltung von Theorie und Praxis

  • Unterrichtsphasen: 1 Tag Praxis (8 Std. zzgl. Pause) und 4 Tage Theorie (25 Std. Unterricht) pro Woche
  • mindestens 12 Wochen bestehen aus Blockpraktika mit 3-5 Tagen Praxis
  • zwei Praxisstellen je Ausbildung, d.h. eine für das sogenannte „Grundlagenpraktikum“ und eine weitere Praxisstelle für das sogenannte „Schwerpunktpraktikum“

Die vier Fachschulen haben für die erste Erprobung unterschiedliche Modelle entwickelt, die die neuen Regularien des AFBG berücksichtigen. Wie die Modelle jeweils aussehen erfahrt Ihr bei den Fachschulen oder über Kindermitte.

Gilt zunächst für die öffentliche Schulen:

  • FSP 1 in Barmbek/Eilbek
  • FSP 2 in Altona
  • Anna-Warburg-Schule in Niendorf
  • FSP in Harburg

Für die Auszubildenden, die Ihre Ausbildung bereits begonnen haben, ändert sich nichts. Sie absolvieren alle ihre Praktika nach dem alten Modell.

Freie Schulen:

  • stellen die Theorie-Praxisstruktur erst zu August 2017 um
  • Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen prüft noch, ob und wann sie umstellt

Förderung für Auszubildende

Ab 1.08.2016 sind alle neuen Schüler in Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher antragsberechtigt. Der Zuschussbeitrag wurde erhöht, d.h. nur noch zu 45 bzw. 50% der monatlichen Förderung müssen zurückgezahlt werden.

Nicht antragsberechtigt ist:

  • wer ein Vermögen von 45 TEUR besitzt oder die Einkommensgrenze überschreitet
  • die Ausbildung berufsbegleitend absolviert,

weitere Infos unter: BAföG Aktuell

Die Verantwortlichen hatten sich dafür eingesetzt, die bisherige Struktur der Hamburger Ausbildung zu erhalten, konnten sich aber gegen die anderen Bundesländer nicht durchsetzen. Ohne die Veränderung der Theorie-Praxis-Struktur könnten die neuen Azubis ab sofort keine Förderung durch das „Meister-BAföG“ mehr erhalten.

Die öffentlichen Fachschulen und das HIBB informieren hier gemeinsam über die Änderungen in der Erzieher-Ausbildung.

Kommentare

# 08.02.18, Berger Daniela:

Hallo,
Ist es richtig das eventuell das prüfungspraktikum vom AFBG nicht gefördert wird, mit der Begründung das im Anschluss an das Prüfungspraktikum keine Theorie mehr stattfindet.

Liebe Grüße Dani

# 13.02.18, Jönna:

Hallo Dani,
die Ausbildung zum/r Erzieher/in ist in Hamburg an allen staatlichen Fachschulen so umstrukturiert und den Auflagen des AFBG angepasst worden, dass die gesamte Ausbildungszeit durch das AFBG gefördert werden kann.

# 13.01.17, Lisa:

Hallo! Bedeutet das, dass man kein Aufstiegsbafög erhält, wenn man in Alten Eichen eine Ausbildung beginnt?

# 16.01.17, Sarah:

Hallo Lisa,
nach dem aktuellen Stand ist das tatsächlich so. Hier geht es aber um das Aufstiegsbafög. Für eine erste Ausbildung kann Schüler-Bafög beantragt werden. Am erkundigst Du dich direkt bei der Fachschule, was auf Dich zutrifft.
Gerne helfen wir Dir auch bei Kindermitte weiter: Du kannst uns unter 040-25483551 anrufen.
Viele Grüße
Sarah

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