Für Kita-Träger kommt es dadurch vor allem zu folgenden Änderungen:
Die Anforderungen an die Qualität der Trägerarbeit steigen. Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung kann von der Kita-Aufsicht verlangt werden. Das Konzept zum Schutz von Kindern vor Gewalt ist nun nicht mehr optional und es müssen neue Beschwerdemöglichkeiten für Kinder außerhalb der Einrichtung installiert werden.