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  • Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes ist in Kraft!

    Für Kita-Träger kommt es dadurch vor allem zu folgenden Änderungen: Die Anforderungen an die Qualität der Trägerarbeit steigen. Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung kann von der Kita-Aufsicht verlangt werden. Das Konzept zum Schutz von Kindern vor Gewalt ist nun nicht mehr optional und es müssen neue Beschwerdemöglichkeiten für Kinder außerhalb der Einrichtung installiert werden.


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