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Kita-Kündigung per WhatsApp?

Durch eine aktuelle BGB-Veränderung (Neuformulierung des § 309 Nr. 13 BGB) dürfen Unternehmen von Ihren Kunden für Mitteilungen nicht mehr die Schriftform (= Brief mit Unterschrift) verlangen. Was bedeutet das für unsere Kita?

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Holger Klaus, Kitarechtler.de

Das ist neu:

Für alle neu seit dem 01. Oktober 2016 abgeschlossenen, vorformulierten (Standard-) Verträge gilt, dass ein Träger für viele vertragliche Erklärungen von seinen Vertragspartnern (Eltern etc.) nicht mehr die Schriftform verlangen kann, sondern allenfalls die Textform – was eben auch Erklärungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp bedeuten kann.

Die Gesetzesänderung betrifft aber nicht nur die Kündigung von Betreuungsverträgen, sondern eben auch eine Reihe anderer Erklärungen: zum Beispiel, wenn jemand anders nun abholberechtigt sein soll, die Bestätigung, dass eine Behandlung mit einem Mittel gegen Läuse durchgeführt wurde, oder die Beantragung auf Notbetreuung während der Schließzeit.

Hier liegt das Problem:

Wenn der Träger in neuen Verträgen noch die Schriftform verlangt, ist der Passus ungültig und damit gar nicht geregelt; im schlimmsten Fall könnten auch mündliche Mitteilungen rechtskräftig sein (wobei vieles natürlich noch nicht gerichtlich entschieden worden ist).
Auch der allgemeine Hinweis „Textform“ würde jegliche digitale Formen (E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook-Messenger) einschließen.

Nicht davon betroffen sind hiervon zum Glück Einzelabreden mit den Eltern, sondern nur die Vorabregelung in (Standard-)Betreuungsverträgen. Daher kann zum Beispiel bei einer eventuell später erforderlich werdenden Medikamentenabgabe sehr wohl mit den Eltern einzelfallbezogen die schriftliche Fixierung der Aufgaben und wechselseitigen Pflichten vereinbart werden.

Was ist also zu tun?

In neuen Betreuungsverträgen sollte somit für Erklärungen von Eltern (also Kündigungen, Abholberechtigungen, Anträge auf Notbetreuung, Teilnahme an Ausflügen oder Erklärungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Kindes (Medikamentenabgabe!)) die Textform als Erfordernis im Betreuungsvertrag fixiert und klar definiert werden. Denn sonst würde ein Träger Gefahr laufen, dass er auch allein mündliche Erklärungen gegen sich gelten lassen muss.

Hinweis: In Kürze findet Ihr im internen Bereich eine Vorlage von den Kitarechtlern, was Ihr in neuen Betreuungsverträgen ändern solltet.

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