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Alle sollen mit! Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kita-Ausflüge

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) leistet einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Durch das Paket können u.a. Kitas Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge einreichen, so dass alle Kinder unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen können.

Ausflüge mit der Kita sind aufregend, machen Spaß und stärken durch das gemeinsame Erleben die Gruppe. Und ganz klar: Alle sollen mit! Viele Ausflüge sind erlebnisreich und dennoch kostenfrei zu gestalten. Aber ab und zu gibt es dann doch die Ausflüge, die einen Eintritt erfordern: Das Puppentheater, der Zoo, das Museum…

Damit die Teilnahme an diesen Unternehmungen nicht an dem Einkommen der Eltern hängt, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. In diesem Beitrag wollen wir Euch die wichtigsten Infos zum BuT geben.

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?

Kinder der Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen um Leistungen gemäß des Bildung- und Teilhabepakets beziehen zu können, im Vorwege unter Vorlage Ihres Bewilligungsbescheids einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei dem für Sie zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum Ihres Bezirksamtes stellen.

Was tun, wenn eintägige oder mehrtägige Ausflüge mit der Kita geplant sind?

Für jeden Abruf einer Leistung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Das bedeutet: Für jedes Kind in der Kita, das leistungsberechtigt ist, muss für einen Ausflug ein eigener Antrag eingereicht werden. Hierzu muss das Kostenbestätigungsformular mit den persönlichen Daten der Eltern und der Bankverbindung ausgefüllt werden, die Kundennummer des jeweiligen Bewilligungsbescheids eingetragen und die Kostenangabe durch die Einrichtung mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden. Aus alltagspraktischen Gründen kann es sinnvoll sein die kostenpflichtigen Ausflüge rechtzeitig für das Kita-Jahr zu planen und für leistungsberechtigte Kinder im Vorfeld mit den Eltern gemeinsam die Formulare für den Bewilligungszeitraum der Leistungen auszufüllen und die Anträge im Vorfeld einzureichen. Bei Kita-Ausflügen muss immer das Konto der Eltern angegeben werden. So kann die Einrichtung zwar das Geld für den Ausflug auslegen, muss es sich dann jedoch von den Eltern rückerstatten lassen.

Für die Bearbeitung eines Antrags sollte man ca. 4 Wochen einplanen - eine rechtzeitige Planung von kostenpflichtigen Ausflügen ist daher ratsam.

Zuständige Dienststellen

Die Einrichtung nimmt die Abrechnung mit der zuständigen Dienststelle vor.

Zuständige Dienststellen für eintägige Kita-Ausflüge

  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld): Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Grundsicherung und Soziales - Bildung und Teilhabe - Abrechnungsstelle Grindelberg 62 - 66, 20144 Hamburg
  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Empfänger von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag: Das zuständige Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum (die genaue Adresse ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid).

Zuständige Dienststellen für mehrtägige Kita-Fahrten

  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld): das zuständige Jobcenter (die genaue Adresse ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid).
  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Empfänger von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag: das zuständige Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum (die genaue Adresse ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid).

Formulare

Weitere Infos:

http://www.hamburg.de/fragen-bildungspaket-hamburg/

Habt Ihr schon Erfahrungen mit dem dem BuT gemacht? Für welche Ausflüge habt ihr es genutzt? Welche Fallstricke gibt es, welche Tipps habt Ihr für eine einfachere Antragstellung? Teilte Eure Erfahrungen mit uns und anderen in den Kommentaren

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