Anmeldung - Inklusives SGB VIII ab 2028 aus juristischer Sicht

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber 2021 das Thema Inklusion auf die Agenda der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt. In drei Stufen soll bis 2028 die sogenannte "Große Lösung", umgesetzt sein, in der die Jugendämter für alle behinderungsspezifischen Leistungen für Kinder und Jugendliche zuständig werden sollen. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert allerdings noch mehr, nämlich auch eine inklusive Neuausrichtung der Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen: alle Einrichtungen sollen grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen offen sein, egal ob sie eine Behinderung aufweisen oder nicht. Dies gilt auch für die Kindertageseinrichtungen.

Aber was bedeutet das konkret für Kitas und GBS in Hamburg

  • im Kinderschutz?
  • in der Zusammenarbeit mit den Verfahrenslots:innen?
  • für Eingliederungs- und Pflegeleistungen in der KiTa?
  • in Bezug auf Selbsthilfe und Selbstvertretung?
  • für die Zusammenarbeit mit Eltern und Rehabilitationsträgern?

Diese und weitere Fragen möchten wir am 10.02.2026 um 13.30 Uhr mit euch diskutieren.
Dazu werden wir Prof. Dr. Knut Hinrichs-Weinhold hinzuziehen, der die Veranstaltung mit einer Einordnung aus rechtlicher Perspektive eröffnen wird.
Er ist Jurist und bildet SozialarbeiterInnen und KindheitspädagogInnen im Familien- und Jugendhilferecht aus. Außerdem forscht er zu Fragen des Leistungserbringungs- und Finanzierungsrechts in der Kinder- und Jugendhilfe."

Melde dich jetzt an!

Wann? 10.02.2026, 13.30 - 15.30 Uhr
Wo? Kindermitte Seminarloft - Ackermannstraße 36
Wer? Träger, Trägerverantwortliche und Leitungen










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